Die Stadt Nabburg hat gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 11.04.2022 Klage erhoben. Aktuell besteht somit kein vollziehbares Baurecht für die Beseitigung des Bahnübergangs in Nabburg. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach steht mit der Stadt Nabburg im Austausch zu den Folgen der städtischen Klage hinsichtlich Baubeginn und Bauablauf des Projekts.