Die Rahmenplantrasse mit Bahnübergangsbeseitigung in Nabburg ist vom Gericht bestätigt, Bauvorbereitungen laufen an.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagepunkte der Stadt Nabburg abgewiesen und damit die Rahmenplantrasse des Staatlichen Bauamts Amberg-Sulzbach voll und ganz bestätigt. Mit dieser Entscheidung wird der Weg für die Umsetzung des gemeinsamen Großprojekts geebnet. Stadt, Bahn und Freistaat Bayern hatten sich 2010 vereinbart, den Bahnübergang in Nabburg an der Georgenstraße, der häufig lange Wartezeiten für die Nabburgerinnen und Nabburger mit sich bringt, durch eine Verlegung der Staatsstraße auf die sogenannte Rahmenplantrasse zu beseitigen. Gleichzeitig hat die Deutsche Bahn unmissverständlich klargestellt, dass ein Bahntunnel nicht in Frage kommt. Er ist weder technisch notwendig noch finanziert.
Ganz anders sieht es um die Rahmenplantrasse aus: Die Planung ist technisch ausgereift und nun auch gerichtlich bestätigt. Die Finanzierung ist vollumfänglich genehmigt und gesichert. Nur mit der Rahmenplantrasse kann der Bahnübergang beseitigt und der Verkehr aus der Altstadt verlagert werden. Der in München ansässige Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass der von der Stadt favorisierte Bahntunnel für den Freistaat nicht in Betracht kommen kann, weil Bayern für die Infrastruktur des Bundes schlicht nicht zuständig ist.
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach hat die Bauvorbereitungen zum Bau der Rahmenplantrasse bereits aufgenommen und wird diese mit Nachdruck betreiben. An der Umsetzung der Rahmenplantrasse halten Freistaat und Bahn uneingeschränkt fest. Daran bestehen keine Zweifel.
Die in der städtischen Machbarkeitsstudie angenommene Kostenneutralität von Rahmenplantrasse und Tunnellösung kann im Übrigen nach bauamtlichen Berechnungen nicht bestätigt werden. Im direkten Kostenvergleich ist der Bahntunnel mindestens dreimal so teuer wie die Rahmenplantrasse. Die vom Bund beauftragte DB InfraGO stellt die Planung der Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof – Regensburg auf die schon planfestgestellte und nun auch gerichtlich bestätigte Bahnübergangsbeseitigung in Nabburg ab. Sie sieht die Verlegung der Eisenbahntrasse im Stadtgebiet von Nabburg weder für die Elektrifizierung noch für die Bahnübergangsbeseitigung als zielführend an. Für die Verlegung der Bahnstrecke in einen Tunnel unter Nabburg gibt es keinen gesetzlichen Auftrag des Bundes und keine Finanzierungsperspektive.
Über das Projekt und den Fortgang der Bauvorbereitungen wird das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach ab Anfang 2025 fortlaufend aus erster Hand informieren. Dafür soll eigens ein Infopoint in Nabburg eingerichtet werden.
Tobias Bäumler
Behördenleiter